Ja, wenn Sie einen Vertrag mit der Firma As de Carreau abschließen und von der professionellen Intervention eines Mitglieds unseres Teams für die Reinigung oder das Bügeln (persönliche Dienstleistungen) für Ihren Haupt- oder Zweitwohnsitz in Frankreich profitieren. Sie profitieren von der Steuergutschrift, unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind.
Sie können sie auch für Ausgaben in der Wohnung eines Ihrer Verwandten in aufsteigender Linie in Anspruch nehmen, wenn dieser die personalisierte Autonomiezulage (APA) erhält.
Für Ausgaben, die seit dem 1. Januar 2017 gezahlt wurden, kann eine Steuergutschrift gewährt werden, unabhängig davon, ob Sie arbeiten, ob Sie arbeitslos oder im Ruhestand sind.
Wie kann man von der Steuergutschrift für persönliche Dienstleistungen profitieren: Haushaltsreinigung? Sie müssen nichts unternehmen! Das Unternehmen As de Carreau ist zugelassen: Als Heimservice-Unternehmen bietet es Ihnen eine Steuergutschrift von 50 % gemäß dem geltenden Finanzgesetz.